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Ganz neu: Rezeptabgabe online - von nun an möglich

Sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, die Einlösung in der Apotheke sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse – wurden in einer bundesweiten Testphase intensiv und ausgiebig getestet. Die von den Partnern der Selbstverwaltung als Voraussetzung für den flächendeckenden Rollout vereinbarten Qualitätskriterien wurden im Sommer 2022 erfolgreich erfüllt. Seitdem kann das E-Rezept bundesweit in denjenigen (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern, die technisch und organisatorisch “E-Rezept-bereit” sind, für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden.